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BPatG, 26.01.1998 - 30 W (pat) 155/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- K&R 1998, 213
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93
"Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel
Auszug aus BPatG, 26.01.1998 - 30 W (pat) 155/95
Diese greift dann ein, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, welchen der Verkehr als Stammbestandteil mehrerer Zeichen eines einzelnen Unternehmens erkennt und deshalb weitere Bezeichnungen, die ebenfalls diesen oder einen wesensgleichen Wortstamm aufweisen, dem selben Zeicheninhaber zuordnet (vgl zB BGH GRUR 1989, 350 - Abbo-; 1996, 200 - Innovadiclophlont). - BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93
"AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens
Auszug aus BPatG, 26.01.1998 - 30 W (pat) 155/95
Tritt diese Marke dem Verkehr gegenüber, so wird er ohne weitere Gedankenschritte annehmen, die Widersprechende habe ihre Produktserie um Erzeugnisse im Computerbereich erweitert (vgl BGH GRUR 1996, 267 AQUA und zur Abgrenzung BPatG GRUR 1996, 417 - König Stefan Wein - GRUR 1997, 293 - GREEN POINT/Der Grüne Punkt). - BGH, 19.01.1989 - I ZR 223/86
"Abbo"/"Abo"; Warengleichartigkeit und Verwechslungsgefahr
Auszug aus BPatG, 26.01.1998 - 30 W (pat) 155/95
Diese greift dann ein, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, welchen der Verkehr als Stammbestandteil mehrerer Zeichen eines einzelnen Unternehmens erkennt und deshalb weitere Bezeichnungen, die ebenfalls diesen oder einen wesensgleichen Wortstamm aufweisen, dem selben Zeicheninhaber zuordnet (vgl zB BGH GRUR 1989, 350 - Abbo-; 1996, 200 - Innovadiclophlont).
- BGH, 11.11.1993 - I ZB 18/91
"Boy"; Entscheidung über eine nicht zugelassene Rechtsbeschwerde
Auszug aus BPatG, 26.01.1998 - 30 W (pat) 155/95
Dieser Bewertung steht auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Boy" (GRUR 1994, 215) entgegen, mit der dieser eine Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt hat, in der eine Verwechslungsgefahr der Marken "Boy" und "TOMMYBOY" u.a. deshalb verneint worden war, weil es sich bei "TOMMYBOY" um einen Gesamtbegriff etwa wie "Johnnieboy" oder "Frankieboy" handelt. - BPatG, 18.09.1996 - 26 W (pat) 58/95
Auszug aus BPatG, 26.01.1998 - 30 W (pat) 155/95
Tritt diese Marke dem Verkehr gegenüber, so wird er ohne weitere Gedankenschritte annehmen, die Widersprechende habe ihre Produktserie um Erzeugnisse im Computerbereich erweitert (vgl BGH GRUR 1996, 267 AQUA und zur Abgrenzung BPatG GRUR 1996, 417 - König Stefan Wein - GRUR 1997, 293 - GREEN POINT/Der Grüne Punkt). - BPatG, 22.09.1997 - 30 W (pat) 170/96
Verwechslungsgefahr zwischen den sich gegenüberstehenden Marken; Voraussetzungen …
Auszug aus BPatG, 26.01.1998 - 30 W (pat) 155/95
Der heutige Stand der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung ist allgemein nämlich dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich der Unterhaltungselektronik und der Computerbereich immer mehr zusammenwachsen (s. Senatsentscheidung BPatGE 38, 254 "HIRO/miro).
- BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 153/99
Materieller wettbewerblicher Besitzstand einer benutzten und im Markt etablierten …
30 W (pat) 155/95 "Soundboy/Boy", Umdr. - BPatG, 22.01.2002 - 27 W (pat) 118/00 Sie verweist schließlich auf einige patentgerichtliche Entscheidungen (30 W (pat) 155/95 "Soundboy"; 30 W (pat) 146/99 "GAME BOY" und 24 W (pat) 153/99 "ASTRO BOY"), die ebenfalls für eine relevante Verwechselbarkeit der Vergleichsmarken sprächen.